der Trauerzugfuneral cortege
Anvil of War
Definition
FANON, Rechtsbegriff der Lex Imperialis (Buch zwei, Titel vier, Absatz siebzehn; erfunden für «Die Genehmigung», bindet künftige Geschichten: kurz und offen halten). Wer einem benannten Toten auf Verlangen eines Angehörigen das Geleit gibt und bei ihm bleibt, bis er bestattet ist, bildet einen Trauerzug und keine Zusammenkunft. Er bedarf keiner Genehmigung; die Bestattung hat binnen zehn Tagen nach dem Tod zu erfolgen. Ob ein Trauerzug vorliegt, stellt der mit der Vollstreckung betraute Beamte vor Ort fest, und er haftet für die Feststellung. Die Anmerkung der Redaktion nennt die Herkunft: Aufstände begannen auf Begräbnissen.
Alternative deutsche Formen
- das Geleit
Zu vermeidende deutsche Formen
- Beerdigungszug; Leichenzug; Trauerversammlung